
Ein Problem in vielen Wohngebieten sind freilaufende Hunde und Katzen. Wenn beispielsweise der Nachbar Tiere hat, die er in seinem Garten oder auch auf der Straße frei herumlaufen lässt, dann können diese Tiere natürlich auch in Ihren Garten gelangen.
Hunde im Garten
Das ist manchem aber ein Dorn im Auge, vor allem dann, wenn die Tiere den Garten als Toilette benutzen. Hier muss man einen Unterschied machen. Wenn es sich bei dem Tier um einen Hund handelt, dann können Sie es dem Nachbarn verbieten, diesen frei herumlaufen zu lassen.
Katzen im Garten
Bei Katzen ist das etwas anderes. Wenn hier die übliche Anzahl an Katzen (pro Haushalt zwei Stück) auf Erkundungstour geht und dabei Ihren Garten durchquert, vielleicht sogar Ihr Geschäft dort verrichtet, dann können Sie dagegen nichts tun. Selbst wenn Sie wissen, wem die Katzen gehören.
Sind es mehr als zwei, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Ansonsten urteilen Gerichte so, dass man freilaufenden Katzen keine Grenzen setzen kann. Sie müssen den Besuch im Garten also billigen.
Tipp: Mit einem Katzenschreck können SIe Katzen von Ihrem Grundstück fernhalten.
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